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>>Schenke der Welt ein Lächeln,
und die Welt lächelt zurück<<

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Behandlungen in Narkose PDF Drucken E-Mail

Schöne, neue Zähne fast im Schlaf - das ist durchaus möglich: Anästhesiologie und Intensivmedizin bieten heutzutage sichere und verträglichere Methoden der Narkose und des Dämmerschlafs an. Diese Behandlung stellt eine Möglichkeit dar, Patienten zu behandeln, die nicht unter lokaler Schmerzausschaltung behandelt werden können. Vor einer Narkose sind die vorgeschriebenen Voruntersuchungen Pflicht.

Die Risiken einer Narkose sind – eine Voruntersuchung vorausgesetzt – relativ gering. Die eingesetzten Medikamente werden vom Körper schnell wieder abgebaut. Nach der Narkose entsteht lediglich eine vorübergehende Benommenheit.

Ablauf:
  • Vor dem eigentlichen zahnmedizinischen Eingriff werden bestehende Erkrankungen und Risiken durch den Anästhesisten (Narkosearzt) mit Ihnen abgeklärt
  • Es werden die für Sie in Frage kommenden Methoden der Anästhesie besprochen, sowie die Risiken und Komplikationen genauestens erörtert.
Voraussetzung zur Durchführung einer Narkose:
  • Bei Erkrankungen wie Schnupfen, Grippe, Husten etc. darf die Zahnbehandlung unter Narkose erst mindestens 2 Wochen nach der Genesung durchgeführt werden.
  • 6 – 8 Stunden vor der Zahnbehandlung unter Narkose muss der Patient nüchtern sein. Trinken ist nur erlaubt, wenn der Anästhesist dies ausdrücklich zur Einnahme einer Beruhigungstablette unmittelbar vor der Narkose gestattet.
  • Bei ambulanten Narkosen muss in jedem Fall eine Begleitperson zum Transport nach Hause anwesend sein. Das eigenständige Führen eines Kraftfahrzeugs nach einer Narkose oder auch die selbständige Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht möglich und wird auch von uns wegen Ihrer Sicherheit keinesfalls gestattet.